UVV / Prüfung

Die bei jeglicher Veränderung Ihres Kranes erforderliche SK-Abnahme wird durch einen unserer Kransachkundigen druchgeführt. Anschließend senden wir Ihnen ein zugehöriges Protokoll an die von Ihnen gewünschte Adresse.

Bei Bedarf organisieren wir Ihnen auch eine Sachverständigenüberprüfung. Zudem helfen wir Ihnen gerne bei der Terminüberwachung der SV-Prüfungszeitpunkte Ihrer Krane, mit einem Sachverständigen für Turmdrehkrane.

  • Turmdrehkrane
  • Brücken- /Portalkrane
  • Mobilkrane
  • Anschlagmittel
  • Lastaufnahmemittel